Der Kirchengemeinderat hat viele Aufgaben
Das Schöne an der Kirche ist: Sie wird von Ehrenamtlichen geleitet!
Kirchengemeinderäte engagieren sich unentgeltlich im höchsten Gremium der Kirchengemeinde. Dazu kommt eine Pastorin oder ein Pastor und als ein ständiger Gast, ein Patronatsvertreter als Abgesandter des Landrats und damit Vertreter der Öffentlichkeit.
Ein spannendes und umfangreiches Aufgabenfeld haben die Mitglieder des Kirchengemeinderates (kurz: KGR) zu bewältigen. Für alle Belange der Kirchengemeinde trifft der KGR die grundlegenden Entscheidungen: Bei Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen, für die Gebäude, für die Kindertagesstätte, für den Friedhof und für alles, was sonst noch zur Kirchengemeinde dazu gehört. Für angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der KGR Arbeitgeber, über alle Gebäude der Gemeinde hat er zu wachen und – nicht zuletzt – den Haushalt mit Ausgaben und Einnahmen zu beschließen. Er berät, wie sich die Kirchengemeinde entwickeln soll, wo Schwerpunkte gesetzt oder wo eingespart werden soll.